Erbengemeinschaft

Immobilienverkauf bei Erbengemeinschaft, einfühlsam & neutral begleitet

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist selten nur eine finanzielle Entscheidung. Oft hängen Erinnerungen und unterschiedliche Meinungen mehrerer Erben daran. Wir begleiten Erbengemeinschaften in Gunzenhausen und Umgebung mit Ruhe, Klarheit und einer neutralen, fairen Perspektive.

Unverbindlich beraten lassen
Beispielhaftes Badezimmer aus einem unserer Exposés
Beispielfoto aus einem unserer Exposés
Typische Herausforderungen

Womit Erbengemeinschaften häufig zu kämpfen haben

Unterschiedliche Vorstellungen

Nicht alle Miterben sind sich einig, ob, wann und zu welchem Preis verkauft werden soll.

Unklarer Immobilienwert

Ohne fundierte Markteinschätzung entstehen leicht Streit und unrealistische Preisvorstellungen.

Emotionale Distanz nötig

Als neutrale Makler moderieren wir sachlich, ohne selbst Teil der familiären Situation zu sein.

So unterstützen wir Sie

Unsere Rolle für Ihre Erbengemeinschaft

Erstgespräch mit allen Beteiligten

Wir hören zu, klären offene Fragen und den Zeitrahmen aller Miterben.

Neutrale Wertermittlung

Eine unabhängige, nachvollziehbare Markteinschätzung als gemeinsame Grundlage.

Abstimmung & Einigung im Kreis der Erben

Transparente Kommunikation mit allen Miterben zu gleichen Teilen.

Verkauf & faire Aufteilung

Vermarktung, Verhandlung und Auszahlung des Erlöses über den Notar.

Rechtlicher Rahmen

Verkauf einer geerbten Immobilie in der Erbengemeinschaft

Rechtlich gilt für eine Erbengemeinschaft der Grundsatz der gemeinschaftlichen Verwaltung: Der Verkauf einer geerbten Immobilie in Gunzenhausen oder der Region setzt in der Regel die Zustimmung aller Miterben voraus. Kommt keine Einigung zustande, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung, die meist einen deutlich niedrigeren Erlös erzielt als ein regulärer Verkauf am freien Markt. Eine neutrale, nachvollziehbare Markteinschätzung schafft hier oft die gemeinsame Basis, an der sich alle Beteiligten orientieren können.

Für die konkrete rechtliche und steuerliche Gestaltung, etwa zu Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer oder der genauen Berechnung der Erbanteile, empfehlen wir zusätzlich eine Notarin, einen Notar oder eine Steuerberatung. Wir übernehmen die Wertermittlung, die Vermarktung und die Kommunikation mit allen Miterben zu gleichen Teilen, damit der eigentliche Verkauf für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich verläuft.

Miterben einbeziehen Teilungsversteigerung vermeiden Neutrale Wertermittlung

Lassen Sie uns in Ruhe darüber sprechen

Ein erstes, unverbindliches Gespräch hilft oft schon, Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Kontakt aufnehmen